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Eintragung der Flohmarktstände in Karte jetzt möglich - dieses Mal kostenpflichtig



Ab heute können wieder die Eintragungen der Garagenflohmärkte in eine Dorfkarte und -liste vorgenommen werden. Sie ist in Gegensatz zu früher mit einem Werbekostenzuschuss in Höhe von 5,00 Euro zahlungspflichtig. Wir sind mit dieser Entscheidung transparent, die Erhebung wurde in der letzten Vereinsrunde im August besprochen.


Wichtig: Es ist kein Standgeld, da Harlingerode PUR kein Veranstalter ist. Es steht jedem frei, seinen Garagenflohmarkt ohne diesen Betrag und dafür ohne einen Eintrag auf der Karte aufzubauen. Nur für eine freiwillige und optionale Eintragung des eigenen Standes in eine Dorfkarte wird dieser Betrag erhoben. Es ist ein Werbekostenzuschuss als Aufwandsanteil.



Die Eintragung ist bis (einschließlich) den 5. September 2024 möglich.


Begründung

Der Grund für diesen Werbekostenzuschuss liegt darin, dass wir hohe finanzielle Mittel zur Bewerbung der Flohmärkte einsetzen. Dieser Zweck deckt sich mit §2 unserer Vereinssatzung ("Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde – Brauchtumspflege in Harlingerode"). Es ist ab Mitte/Ende August erstmals der Einsatz zweier 3,00 * 1,00 Meter großer Banner vorgesehen, um für die Stände Werbung zu machen. Wir werden zudem um den 20./21. August herum an einigen Laternen Plakate für die Garagenflohmärkte aufhängen. Hierfür (Druck und Genehmigung) fallen Kosten in Höhe von knapp 200 Euro brutto an. Da wir die Garagenflohmärkte erstmals so bewerben, ist die Eintragung erst jetzt möglich. Den Restbetrag bezuschusst der Verein bzw. seine Vereinsmitglieder. Sollte ein Überschuss anfallen, wird über dessen satzungsgemäße Verwendung beraten (vgl. §3 Gemeinnützigkeit).


Der wesentliche Vorteil der Bewerbung des Flohmarkttags auf der Straße bleibt für alle bestehen. Zugleich besteht als Kompromiss die freiwillige Möglichkeit für Garagenflohmarktbetreiber an einem Werbekostenzuschuss, da Harlingerode PUR mit dem Werbeaufwand nicht an Verkaufserlösen beteiligt ist und das auch nicht im Sinne des Vereinszwecks ist.


Wie kann ich bezahlen?

Der Betrag kann auf Wunsch entweder in bar an eurem Stand (wir würden dann vorbeikommen), an unserem Vereinstreffen am 4. September um/ab 19:00 Uhr oder vorher via IBAN überwiesen werden.


Euch allen ein gutes Gelingen und einen möglichst angenehmen Sonntag im September!






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